Was ist eine „Kleine Anfrage“?

Eine sogenannte „Kleine Anfrage“ bezeichnet die schriftliche Anfrage eines/einer Landtagsabgeordneten an die Landesregierung Rheinland-Pfalz.

Die Kleine Anfrage ist ein zentrales Instrument der parlamentarischen Kontrolle. In der Regel wird das Instrument von der Opposition verwendet. Kleine Anfragen beziehen sich immer auf ein konkretes Thema, wie etwa den Bau einer Landesstraße, Personalsituationen an Schulen, Fragen zu Feuerwehr oder Polizei oder warum eine Maßnahme nicht ergriffen wurde.

Maximal sieben Fragen zu einem Thema darf ein Mitglied des Landtages in einer Kleinen Anfrage der rheinland-pfälzischen Regierung stellen. Innerhalb von drei Wochen muss die Regierung schriftlich darauf antworten. Diese Vorgaben sind in der Geschäftsordnung des Landtages Rheinland-Pfalz festgeschrieben (§97) festgelegt.

Hier finden Sie meine Anfragen:

Legislaturperiode: 18 | 17